Untersuchung
Bitte zur fliegerärztlichen Untersuchung mitbringen:
Erfahrungsgemäß gibt es einige Daten, die auch ein passionierter Flieger nicht im Kopf haben muss, die ich aber für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Datensätze benötige. Bitte sorgen Sie dafür, daß Sie über folgende Details Bescheid wissen:- Letzte Untersuchung: wann und wo?
- Wann (an welchen Tag exakt!!) läuft das aktuelle Medical ab?
- Gesamtflugstundenanzahl
- Flugstunden seit der letzten Untersuchung.
- Lizenznummer
Sollten Sie eine Brille tragen beachten Sie bitte:
- Die Brille müssen Sie dabei haben!
- Für ein Medical Class II benötige ich eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate!) Brillenverordnung vom Optiker oder Augenarzt.
Besitzen Sie eine Instrumentenflugtauglichkeit müssen Sie wissen, daß in gewissen Zeitabständen ein Audiogramm erforderlich ist. Die Zeitabstände richten sich nach dem Alter. Bitte fragen Sie mich!
Die Ergometrie ist nur vorgesehen, wenn ein Proband über Herzbeschwerden klagt, die auf eine Durchblutungsstörung an den Herzkrankgefässen schliessen lassen. Auch wenn dies nicht zutreffen sollte, möchten manche Probanden als Fitnesscheck einen Ergometerleistungstest vornehmen lassen.
Untersuchungsumfang
Seit der Implementierung der JAR-FCL 3-Standards haben wir Ärzte sehr wenig Handlungsspielraum, was manchmal gut und manchmal schlecht ist. Kaum eine Bestimmung für Ärzte regelt so detailreich was sein darf oder auch nicht.
Der Untersuchungsumfang ist genau geregelt, ebenso die Verfahrensweise bei Abweichungen von der Norm.
Die Facharztdisziplinen ohne die es einfach nicht geht sind die HNO-Ärzte und die Augenärzte. Alle weiteren Fachärzte sind nur dann zu konsultieren, wenn Abweichungen von der Norm auftreten.
Die Untersuchung besteht aus folgenden Schritten:
I. Anamnese = Krankengeschichte. Diese muss auf einem amtlich aufgelegten Formuar niedergeschrieben werden und dann vom Probanden unterfertigt werden. Denn wir sind Ärzte und keine Hellseher und maches Leiden lässt sich durch eine physikalische Untersuchung nicht nachweisen. Zum Beispiel die Epilepsie.
II. Die physikalische Krankenuntersuchung. Jeder Proband muss vom Arzt persönlich untersucht werden. Dieser Untersuchungsgang umfasst die Inspektion (=Betrachtung), die Palpation (=das Abtasten), die Perkussion (=das Abklopfen), die Auskultation (=das Abhorchen) verschiedener Organe, die Überprüfung der Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Gliedmassen, das Prüfen der Reflexe und noch manch anderen Schritte. Auch wenn all diese Untersuchungsgänge ohne technischen Aufwand vor sich gehen und daher häufig belächelt und unterschätzt werden, sind sie unerlässlich. Das auf Sie gerichtete Auge eines erfahrenen Arztes kann oft mehr erkennen als manch hochtechnologische Apparatur.....!
III. Die Überprüfung der Sinnesorgane. Auge und Ohren spielen verständlicherweise eine ganz besonders große Rolle in der Tauglichkeitsbeurteilung eines Piloten. Das Gesetz schreibt exakt vor, wann eine solche Untersuchung vom Fliegerarzt selbst vorgenommen werden darf und wann er Sie zum Facharzt schicken muss. Dies hängt vom Alter und von der Art der angestrebten Tauglichkeit ab.
IV. Laboruntersuchung. In jedem Fall muss Blut abgenommen werden. Es gibt keine JAR-FCL 3-konforme Untersuchung ohne Blutabnahme, auch wenn der Umfang der Analysen gering ist.
V. Urinunteruchung. Jeder Proband muss Urin abgeben, der dann auf verschiedenen Parameter überprüft werden muss.
VI. RR-Messung. Selbstverständlich eine obligate Untersuchung für jeden Probanden. Es muss 2 x gemessen werden.
VII. EKG. In bestimmten Zeitabständen muss ein EKG (Elektrocardiogramm) abgeleitet werden. Es zeichnet die Herzstromkurve auf und lässt Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit Ihres Herzens zu.
VIII. Lungenfunktionstest. Muss ebenfalls in genau geregelten Zeitabständen gemacht werden, dabei gibt es die einfachere Form (Peakflow) und die kompliziertere Art (Spirographie). Was, wie, wann gmacht gemacht werden muss, steht im Gesetz.
IX. Hörtest. Ein einfacher Hörtest muss bei jeder Untersuchung gemacht werden. Dabei muss der Proband aus 2 Metern Entfernung mit dem Rücken zum Untersucher mit jeweils einem Ohr Konversationssprache verstehen. IFR-taugliche PPL-Piloten brauchen in gewissen Zeitabständen einen richtigen frequenzspezifischen Hörtest, der als Audiogramm bezeichnet wird. Class I-Piloten benötigen Audiogramm + HNO-Fachbefund in bestimmten Zeitabständen.