Flugmedizinische Untersuchungen, JAR-FCL, Class II
Für Privat Piloten und fliegendes Personal wie Stewardess und Steward ist eine flugmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Auch Segelflieger, Piloten von Ultraleichtflugzeugen und Private Hubschrauberführer müssen sich dieser Untersuchung unterziehen.
Seit Einführung der JAR-FCL ist eine gegenseitige europäische Anerkennung endlich erreicht. In unserem Ärztezusammenschluss ist es nun möglich die dafür notwendigen Untersuchungen (Class II) in kurzer Zeit zu erbringen und die Gutachten auszustellen. Meist ist nur ein Besuch notwendig, mit Ausnahme der Erstuntersuchung, hier müssen noch andere Fachärzte miteinbezogen werden. Berufspiloten müssen nach Class I untersucht werden, dies können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anbieten.
Die flugmedizinischen Untersuchungen können nach Absprache im meiner Praxis oder im MVZ des Chirurgischen Krankenhauses CHKMB in der Denninger Strasse 15, 81679 München durchgeführt werden
Terminabsprachen unter:
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